
Unterrichtsgebühren
( monatlich pro Person )

- Die Zahlung der Unterrichtsgebühren ist jeweils zum Beginn des Unterrichts im Voraus zum 1. jeden Monats fällig.
- Außervertragliche Einzelstunden sind vor Beginn der ersten Unterrichtstunde zu zahlen.
- Während der Ferien und Feiertage in Niedersachsen findet kein Unterricht statt.
- Die Zahlung ist durchgängig zu leisten, auch während der Ferien und Feiertage in Niedersachsen.
- Ich möchte darauf hinweisen, dass die genauen Regelungen und Bedingungen in meinen Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) festgehalten sind. Diese kannst Du dem ausgehändigten Vertrag bzw. der ausgehändigten Rechnung entnehmen.